Das ist eine Entscheidung des Ältestenrats. Nächste Woche muss dieser Beschluss allerdings noch vom Landtag bestätigt werden. In Rheinland-Pfalz ist nicht klar definiert, wann sich eine Gruppe gründen darf oder nicht. Die drei haben eine juristische Prüfung des Votums nicht ausgeschlossen. Der Ältestenrat hat seine Entscheidung mit fehlender Homogenität der potentiellen Mitglieder begründet.
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