Das Land Baden-Württemberg muss wohl den Verdienstausfall von zwei Ungeimpften bezahlen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof des Landes bestätigt. Noch könnte aber Revision gegen den Richterspruch eingelegt werden. Geklagt hatten zwei Personen. Bei denen durch Quarantäne-Maßnahmen Schäden entstanden sind. Den wollte man nicht zahlen - weil die Personen ungeimpft waren.
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