Landessozialgerichtes hat einen Sturz beim Kaffeeholen in der Kantine als Arbeitsunfall anerkannt

Mittwoch, 22.02.2023 09:13 Uhr

Das hessische Landessozialgerichtes hat einen Sturz beim Kaffeeholen in der Kantine als Arbeitsunfall anerkannt.

Zuvor hatte eine 57-Jährige aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg geklagt. Die Unfallkasse hatte abgelehnt mit der Begründung, dass der Versicherungsschutz regelmäßig beim Durchschreiten der Kantinentür ende.

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