Eine zunächst unscheinbare Taschenlampe hat sich als gefährlicher Elektroschocker herausgestellt. Legal ist der Besitz nur, wenn der Schocker ein sogenanntes PTB-Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt aufweist. Die Frau hat eine Strafe von 500 Euro zahlen müssen und bekommt jetzt eine Strafanzeige.
Freitag, 18.08.2023 07:21 Uhr
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