Was kann eine Taschenlampe denn so verbergen?

Freitag, 18.08.2023 07:21 Uhr

Da sind die Sicherheitskräfte am Hamburger Flughafen auch verwundert gewesen.

Eine zunächst unscheinbare Taschenlampe hat sich als gefährlicher Elektroschocker herausgestellt. Legal ist der Besitz nur, wenn der Schocker ein sogenanntes PTB-Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt aufweist. Die Frau hat eine Strafe von 500 Euro zahlen müssen und bekommt jetzt eine Strafanzeige.

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