Das berichtet die "Stuttgarter Zeitung" unter Berufung auf die Verteidigung des Inspekteurs. Demnach hat der Bundesgerichtshof die Revision verworfen. Dem Spitzenbeamten war vorgeworfen worden, im November 2021 eine jüngere Hauptkommissarin sexuell genötigt zu haben. Er soll sie nachts vor einer Bar gezwungen haben, ihn intim zu berühren. Der Fall beschäftigt Politik und Justiz jetzt schon seit mehreren Jahren.
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