Teilnahmebedingungen von "KENO Rockt 2023"

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an der Aktion „KENO Rockt“ der Radio Rockland GmbH & CO. KG (ROCKLAND Radio), Wallstrasse 1 - 55122 Mainz und der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH (KENO), Ferdinand-Sauerbruch-Straße 2 - 56073 Koblenz.  

ROCKLAND Radio und KENO führen die Aktion ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch.  

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen 

Mit der Teilnahme an der von ROCKLAND Radio und KENO veranstalteten Aktion „KENO rockt" erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.  

2. Teilnahmeberechtigung 

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahre, dies betrifft alle Bandmitglieder. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von ROCKLAND Radio und KENO sowie der mit ROCKLAND Radio und KENO verbundenen Unternehmen (§15 AktG) und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren. Der Teilnahmeausschluss gilt auch für Mitarbeiter der Landesmedienanstalten und deren Angehörige. Teilnehmen können ausschließlich Bands, die Musiktitel covern. Die Coversongs können originalgetreu oder eigeninterpretiert gespielt werden. Die bevorzugte Musikrichtung ist Rock der 70er Jahre bis 90er Jahre. Die Bands müssen einen Bezug zu Rheinland-Pfalz nachweisen können.  

3. Anmeldung 

Alle Bands, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, können sich vom 01.04.2023 bis 08.05.2023 auf www.rockland.de anmelden. Dazu muss die Band unter der vorgenannten URL das Anmeldeformular ausfüllen, einen Song als MP3-File (max. Länge: fünf Minuten), ein Video eines Auftritts als Link (Youtube, Vimeo, etc.) sowie ein Foto der Band als JPG-File einsenden. Lizenzierungspflichtiges Songmaterial (Video/Audio) kann ausschließlich über externe Anbieter (z. B. Youtube, Soundcloud, externer Link auf eigenem Server) eingereicht werden. Für Ansprüche, die seitens Verwertungsgesellschaften (u.a. GEMA, GVL) geltend gemacht werden können, müssen die Teilnehmer (Lizenzgeber) selbst aufkommen.  

4. Produktion „KENO rockt Aftermovie“ 

Nach Ablauf der Bewerbungsphase entscheidet ein Fanvoting über die acht besten Coverbands, deren Auftritte gefilmt und in einem Aftermovie gezeigt werden. Die Entscheidung erfolgt bis 30.06.2023 Die Gewinnerbands werden darüber schriftlich benachrichtigt und sind verpflichtet, auf dem Live-Event auf der Final-Location unentgeltlich vier frei ausgewählte Coversongs zu spielen. Die Playlist muss bis zum 15.07.2023 unter kenorocktnospam@rockland.de eingereicht werden, um Titel-Dopplungen während des Events zu vermeiden. Die Anfahrts- und ggf. Übernachtungskosten müssen von den Teilnehmern selbst getragen werden, diese werden nicht vom Veranstalter erstattet.  

5. Teilnahmeausschluss 

ROCKLAND Radio und KENO sind berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen von der Aktion auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, Betrug im Voting oder durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern.  

6. Haftung 

ROCKLAND Radio und KENO sind stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden, korrekte Aussagen im Programm sowie korrekte Angaben im Internet und sozialen Netzwerken zu machen. ROCKLAND Radio und KENO haften jedoch nicht für Fehlaussagen, die unverzüglich korrigiert werden, oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Aktion.  

7. Aufzeichnung, Sendung, Veröffentlichung und Sonstiges 

Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. ROCKLAND Radio und KENO erhalten mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von ROCKLAND Radio zu wiederholen. Der Veröffentlichung der Musiktitel, Bandinformationen und des Bandfotos im Rahmen des Wettbewerbs, insbesondere auf den Webseiten und sozialen Netzwerken der eingebundenen Unternehmen (ROCKLAND Radio, KENO) wird durch die Anmeldung zugestimmt. Bei der Aktion kann der Name der Teilnehmer, deren Wohnort und der Gegenstand der Aktion auf den entsprechend genutzten Medien wie Internetseiten (www.rockland.de) veröffentlicht werden. Zeitungs- und TV-Redaktionen können über die Aktion informiert werden. Bei allen Aktionen behalten sich ROCKLAND Radio und KENO vor, aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame Aktionen durchzuführen und über Teilnehmer im Programm von ROCKLAND Radio sowie auf www.rockland.de in Wort und/oder Bild zu berichten. Der Teilnehmer erklärt mit der Teilnahme seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen auch anderer Medien im Zusammenhang mit der Aktion einzugehen. Die persönlichen Daten der Teilnehmer unterliegen den Datenschutzbestimmungen. Ihre Verwendung erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Aktion. ROCKLAND Radio und KENO nehmen den Umgang mit derartigen Daten sehr ernst. 
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass ihre zu veröffentlichen Daten auf einer Voting-Plattform eingebunden werden. Nach dem Voting wird die Voting-Plattform als Informationsplattform fortgeführt.  

8. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel 

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten, erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen. Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der mangelhaften Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke.  

 

9. Rechtsweg 

Der Rechtsweg für die Durchführung der Aktion ist ausgeschlossen.  

Mainz, März 2023 

 

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