Erst ab einer Inzidenz von 50 würden Tests wieder eingeführt. Zudem darf die Gastronomie drinnen und draußen wieder öffnen. Die Testpflicht entfällt hier aber nur in der Außengastronomie, bei einer Inzidenz unter 50.
Montag, 31.05.2021 15:57 Uhr
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